Keymen-Absicherung

Was ist eigentlich ein Keyman / Keymen?

Als Keymen bezeichnet man Mitarbeiter eines Unternehmens, die sich in Schlüsselpositionen befinden. Das können Geschäftsführer, Gesellschafter, Führungskräfte oder auch Spezialisten sein – es geht also um Personen, die aufgrund ihres Wissens, ihrer Qualifikation, ihrer Erfahrung oder ihrer Kontakte nicht einfach auszutauschen oder zu ersetzen sind. So kann ein Geschäftsführer nicht einfach ersetzt werden. Die Geschäftsverbindungen und –kontakte, die er hat, müssten auf bisherige Weise gepflegt werden, damit Folgeaufträge auch dauerhaft erteilt werden. Ein Keyman ist meist mehr als die Summe seiner Qualifikationen – das macht ihn so wertvoll für ein Unternehmen.

 

Schadensbeispiel:

Die Firma Hydra GmbH, welche Hydraulikzylinder produziert, beliefert bereits seit Firmengründung den mittelständischen Land- und Forstmaschinenhersteller Gwodschenreuther. Der GGF der Hydra GmbH verstirbt bei einem schweren Verkehrsunfall.

Durch den Tod können wichtige Verhandlungen mit Zulieferern nicht zeitnah abgeschlossen werden. Die Produktion kommt dadurch ins Stocken, was zu Lieferschwierigkeiten führt. Als auch ein zweiter zugesagter Liefertermin nicht eingehalten werden kann, fordert Gwodschenreuther die vereinbarte Vertragsstrafe ein. Mit der Kapitalleistung aus der Keyman-Absicherung kann diese Summe aufgebracht werden.

 

Warum Keyman-Absicherung?

Fällt eine der obig genannten Personen durch schwere Krankheit oder Tod langfristig oder dauerhaft aus, können dem Unternehmen schnell große finanzielle Verluste bis hin zur Existenzfrage drohen. Mit dem „Krisenkapital“ (=Versicherungsleistung bei Tod oder schwerer Krankheit) aus einer Keymanpolice können rückgehende Aufträge aufgefangen, Erben eines Gesellschafters ausbezahlt oder ein Nachfolger von einem Konkurrenten abgeworben werden.

 

Absicherungsmöglichkeiten

Bei der Absicherung von Schlüsselkräften im Unternehmen kann sowohl ein langfristiger (schwere Krankheit / Dread Disease) als auch dauerhafter (Tod) Ausfall der Mitarbeiter abgesichert werden.

 

1. Vorsorge für schwere Krankheiten

Nach Erhebungen des Robert-Koch-Instituts erkranken jährlich fast 1 Mio. Personen an Krebs oder erleiden einen Herzinfarkt oder Schlaganfall. 69 % der betroffenen Personen sind zwischen 31 und 60 Jahre alt. Fast alle waren Angestellte, Selbstständige oder Freiberufler. Das Risiko einer schweren Erkrankung ist in der genannten Altersgruppe damit fast zehn mal so hoch wie das zu sterben. Die Schwere Krankheiten Vorsorge (SKV) oder auch Dread Disease ist eine verhältnismäßig junge Versicherungssparte, die erst in den 1980ern von einem Arzt erdacht wurde. Sie breitete sich zunächst im angloamerikanischen Raum aus, bis sie in 1993 auch in Deutschland als Versicherungsform zugelassen wurde. Diese Form der Absicherung wird nur von einer sehr überschaubaren Zahl von Versicherern am deutschen Markt angeboten. Die SKV leistet eine vereinbarte Versicherungssumme, wenn bei der versicherten Person eine der im Krankheitenkatalog des gewählten Tarifs aufgeführte Erkrankung diagnostiziert wird. Die Prüfung des Leistungsfalls ist entsprechend einfach und zügig abgeschlossen. Versicherte Krankheiten sind u. a.: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, bakterielle Meningitis.

 

2. Vorsorge bei Unfällen

Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen passiert somit alle 4 Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht meist nicht aus. Ein Teil der Unfälle verursacht Folgen, die es einer Schlüsselperson/Keyperson nicht mehr erlauben zu arbeiten. Egal, ob ein vorübergehender, temporärer oder dauernder Arbeitsausfall gegeben ist – komplizierte und lange REHA-Maßnahmen sind nach Unfällen oft leider nicht vermeidbar.

 

3. Vorsorge für den Todesfall

In 2011 verstarben lt. Zahlen des Statistischen Bundesamts 161.267 Personen im Alter zwischen 30 und 67 Jahren. Der Tod kennt kein Alter, weshalb man das unerwartete Ableben eines Mitarbeiters in Schlüsselposition als greifbares Problem akzeptieren muss. Die Risikolebensversicherung als Vorsorgelösung für den Tod einer Person ist eine der ältesten Versicherungssparten überhaupt. Entsprechend verbreitet ist diese bei den Versicherern auch. Auch hier wird im Leistungsfall eine beantragte Versicherungssumme ausgezahlt. Einzelne Tarife bieten auch eine vorgezogene Auszahlung der Versicherungsleistung, wenn bei der versicherten Person eine Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten diagnostiziert wurde. Dies ist vor allem im Bereich der Keyman-Absicherung eine interessante Möglichkeit, damit das Unternehmen frühzeitig über die finanziellen Mittel verfügt.

 

Hinweis

Für jede der beiden vorgestellten Absicherungsformen müssen Sie sich auf eine bestimmte Versicherungssumme festlegen, die Sie absichern möchten. Auch eine bestimmte Laufzeit (z. B. das geplante Renteneintrittsalter Ihres Mitarbeiters) muss vereinbart werden. Beide Versicherungsarten sind nur bis zu einem, je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich festgelegten, Eintrittsalter abschließbar. Bei beiden kann auch eine Mindestvertragslaufzeit gefordert werden, ebenso gibt es Laufzeiteinschränkungen beim maximalen Endalter der zu versichernden Person.

Bei beiden Versicherungssparten ist eine Gesundheitsprüfung nötig. Je nach Gesundheitszustand des zu versichernden Mitarbeiters kann es auch zu einem Risikozuschlag oder einer Ablehnung kommen. Bei größeren Versicherungssummen kann auch eine ärztliche Untersuchung nötig werden. Kommt es zum Leistungsfall erhält Ihr Unternehmen das Geld. Auch wenn Ihr Mitarbeiter z. B. trotz Krankheit weiter arbeiten möchte, müssen Sie das Geld nicht zurück zahlen.

 

Welche Summen sind absicherbar?

Grundsätzlich sind Sie in der Festlegung der Versicherungssummen frei. Im Rahmen ihrer Annahmeregelungen haben die verschiedenen Versicherer allerdings maximale Summen festgelegt, die sie bereit sind in Deckung zu nehmen.

Zur Orientierung – Mögliche Versicherungssummen:

Schwere-Krankheiten-Vorsorge – 5.000.000,– Euro
Risikolebensversicherung – 20.000.000,– Euro

Sollten diese Summen nicht ausreichen, um den Bedarf Ihres Unternehmens zu decken, kann evtl. im Gespräch mit dem Versicherer eine Ausnahmeregelung gefunden werden. Unter Umständen kann auch das Verteilen der benötigten Summe auf mehrere geeignete Anbieter zur Lösung im Rahmen der Keyman-Absicherung führen.

 

Können die Summen im Nachgang noch geändert werden?

Selbstverständlich können Sie die gewählten Versicherungssummen jederzeit nach unten korrigieren, wenn Sie den Bedarf nicht mehr als so groß einschätzen wie bei Abschluss des Vertrags. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Bedeutung eines bestimmten Kunden und seine Verbindungen zu Ihrem Mitarbeiter im Gesamtgeschäft an Bedeutung verloren hat.

Bei Erhöhungen wird in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung der Keyman nötig werden. Eine Anpassung der versicherten Summe an die Kaufkraft ist allerdings immer problemlos über die regelmäßige Dynamisierung des Vertrags darstellbar.

Wie wird die Schwere-Krankheiten-Absicherung steuerlich behandelt?

a) Wenn der Versicherungsnehmer eine Kapitalgesellschaft ist:

  • Die Beiträge für die Schwere-Krankheiten-Absicherung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Versicherte Person kann sowohl ein Arbeitnehmer als auch ein Vorstand einer AG oder ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sein.
  • Eventuell entstehende Rückkaufswerte müssen in der Bilanz aktiviert werden.
  • Die fällige Versicherungsleistung ist eine Betriebseinnahme.

b) Wenn der Versicherungsnehmer eine Personengesellschaft ist:

b1) Die versicherte Person ist ein Gesellschafter:

  • Die Beiträge sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Eventuell bestehende Rückkaufswerte müssen nicht aktiviert werden.
  • Die Versicherungsleistung ist keine Betriebseinnahme.

b2) Die versicherte Person ist ein „fremder Dritter“, z.B. ein Arbeitnehmer:

  • Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Eventuell bestehende Rückkaufswerte sind aktivierungspflichtig.
  • Die Versicherungsleistung stellt eine Betriebseinnahme dar.

 

Fazit

Das Ausscheiden Ihrer wichtigsten Mitarbeiter durch Krankheit oder Tod lähmt den Geschäftsbetrieb Ihres Unternehmens. Diese Lähmung verursacht finanzielle Probleme. Gegen diese Probleme können Sie sich schützen. Die Absicherung Ihrer Keymen ist ein existenzieller Baustein im Absicherungskonzept Ihrer Firma. Gehen Sie hier bitte kein Risiko ein.