Betongold als Altersvorsorge

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Klar: Wer in der eigenen Immobilie lebt, spart sich die Mietkosten – und wer vermietet, bessert die Rente durch die Einnahmen auf. Immer mehr Deutsche setzen auf die Betonrente als Altersvorsorge. Haus gebaut gleich Rente sicher: Stimmt das wirklich? 

„Eine Immobilie ist nicht per se eine gute Kapitalanlage“, sagt Jörg Sahr, Finanzexperte bei der Stiftung Warentest. Wieso das so ist, können Sie hier nachlesen: bit.ly/morgenpost_betongold

Wir können dem nur bedingt zustimmen, denn wenn die Rahmenbedingungen stimmen, dann ist die Immobilie einer der wichtigsten Bausteine in der Altersvorsorge und auch als Kapitalanlage sehr gut geeignet. Dies setzt allerdings eine intelligente Planung voraus; vor allem muss die Baufinanzierung durchdacht und auf solide Beine gestellt sein.

Tornados in Deutschland

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Tornados in Deutschland? Damit hat bisher kaum jemand gerechnet. Doch extreme Wetterereignisse kommen immer häufiger auch in unserer Gegend vor. Trotzdem sind bisher nur rund 20 Prozent aller deutschen Haushalte gegen Überschwemmungen, Starkregen, Erdrutsch oder Schneelast versichert.

Denken Sie bitte als Hauseigentümer an die Absicherung Ihrer Immobilie gegen Elementarschäden. Wenn Sie eine Wohnung besitzen, die von einer Hausverwaltung verwaltet wird, empfehlen wir das Thema auf der nächsten Eigentümerversammlung anzusprechen und die Absicherung zu prüfen.

 

„Wilde Ehe“

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In Deutschland leben rund 2,6 Millionen Paare ohne Trauschein zusammen. Doch wie steht’s um den Versicherungsschutz in der „Wilden Ehe“? Unverheiratete Paare erhalten zwar steuerlich keine Vorteile, können bei Versicherungen aber bares Geld sparen:

Haftpflicht: Auch ohne Hochzeit reicht eine Haftpflicht-Police für beide, wenn sie unter einem Dach wohnen. Der jüngere Vertrag kann meist problemlos gekündigt werden.

Hausrat: In Sachen Hausrat lohnt sich die Überprüfung, ob ein bereits vorhandener Vertrag an die neue Wohnung anzupassen ist oder nicht. Hier reicht es nicht, nur die Adresse zu ändern.

Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz: Ob verheiratet oder nicht, beides sind wichtige Themen – erst recht, wenn bereits Kinder da sind.

Online-Käufe durch Minderjährige

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Ob Spiele, Bücher oder Smartphone – im Online-Handel reichen häufig ein paar Klicks, um an das gewünschte Produkt zu kommen. Doch was, wenn Minderjährige ohne das Wissen ihrer Eltern etwas bestellen?

Im Internet gilt genauso wie beim Händler um die Ecke: Kinder sind nicht uneingeschränkt geschäftsfähig und können alleine in der Regel keine wirksamen Verträge abschließen. Für die meisten Rechtsgeschäfte müssen also die Eltern einwilligen. Tun sie dies nicht, hat der Händler das Nachsehen und muss die Ware zurücknehmen. Die Abfrage des Alters über das Bestellformular reicht hierzu nicht aus.

 

Schufa-Selbstauskunft

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Schon mal eine Selbstauskunft bei der Schufa eingeholt? Die Verbraucherzentralen erklären, wie man das dort und bei anderen Auskunfteien kostenlos tun kann – und wie mit falschen Angaben umzugehen ist. Es kann ganz interessant sein, um zu sehen wie hoch die eigene Kreditwürdigkeit eingestuft ist und welche Daten die Schufa gespeichert hat. Außerdem gibt’s einen kostenlosen Musterbrief: bit.ly/vz_schufa

Schutz bei Starkregen

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Für den Aufenthalt im Freien gilt: Es gibt kein schlechtes Wetter, sondern nur schlechte Kleidung. Schnell rein in Regenjacke und Gummistiefel – und schon bleibt alles schön trocken. Aber wie sieht es mit dem Schutz für die eigenen vier Wände aus? Oder fürs Auto?

Und welche Versicherungen kommen eigentlich bei Unwettern auf, wenn Schäden an Haus, Auto und Co. entstehen? Von Starkregen und Sturm können betroffen sein das Gebäude, der Hausrat und der Deutschen liebstes Kind, das Auto. Details können Sie hier nachlesen: bit.ly/GDV_Starkregen

 

Post-Holiday-Syndrom

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Strand-Erholung kennen Sie schon ein paar Tage nach dem Urlaub nur noch von Fotos? Dann leiden Sie vielleicht unter dem Post-Holiday-Syndrom. Die Symptome sind meist eindeutig: 150 E-Mails pro vergangener Urlaubswoche. Berge von Arbeit, die liegengeblieben ist. Und Kollegen, die Sie von einem Meeting zum nächsten hetzen. Nach zwei oder drei Arbeitstagen ist die Erholung schon wieder futsch.

Doch das muss nicht so sein: Wie Sie den Urlaubsrückkehr-Blues am besten vermeiden können, lesen Sie hier: www.focus.de/post-holiday-syndrom

 

Trendhobby Drohnen

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Ob Hobby-Drohne oder semiprofessioneller Quadrocopter: Unbemannte Flugobjekte sind der neueste Clou der Spielzeug- und Freizeitindustrie. Doch Vorsicht: Wer seine Drohne nicht auf einem Modellflugplatz, sondern im eigenen Garten fliegen lässt, riskiert, dass beim Flug Gegenstände oder Dächer beschädigt oder sogar Menschen verletzt werden – und das bei eventuell fehlendem Versicherungsschutz.

Denn motorbetriebene Flugmodelle gehören nicht automatisch zum Umfang einer Privat-Haftpflichtversicherung. Hier gibt’s ein lesenswertes Interview zum Thema: bit.ly/gdv_drohnen

Sie sind Hobby-Drohnenpilot? Dann empfehlen wir, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen, um sicher zu sein, dass dieser in der Privathaftpflicht eingeschlossen ist. So steht dem Freizeitspaß nichts mehr im Wege.

Verbesserte Pflege ab 2017

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Pflege und Kaffeepause? Das passte bisher nicht so richtig zusammen. Doch ab 2017 soll Schluss sein mit Hetze und Minutenpflege:  Denn statt der bisher bekannten drei Pflegestufen gibt’s dann mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) fünf Pflegegrade. Vorteil: Künftig zählen nicht mehr nur körperliche, sondern auch geistige Einschränkungen, wenn der Unterstützungsbedarf des Einzelnen ermittelt wird.

Was sich durch das PSG II sonst noch alles ändert, erklärt dieses Video des Bundesgesundheitsministeriums: bit.ly/BMG_PSG2

Welche Bedeutung und welchen Einfluss das auf bestehende Pflegeversicherungen und Pflegetagegelder hat, besprechen wir am besten persönlich.